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Kindergeld Ratgeber

Um das staatliche Kindergeld zu beziehen, muss es schriftlich bei der Familienkasse, von den Angehörigen des öffentlichen Dienstes beim Dienstherrn, beantragt werden. Die Unterstützung beträgt zur Zeit (2016) für das erste und zweite Kind je 190 EUR; für das dritte Kind 196 EUR und ab dem 4. Kinde 221 EUR.

Eltern mit höherem Einkommen wird allerdings das Kindergeld für das zweite und jedes weitere Kind stufenweise gekürzt.

Die aktuellen Auszahlungstermine für das Kindergeld durch die jeweiligen Familienkassen finden Sie hier:

Hier bekommen Sie kostenlos das Merkblatt der Familienkassen zum Kindergeld, alles was Sie wissen müssen.

Kindergeld Änderungen ab 2016

Ab 2016 müssen zwingend in allen Kindergeldanträgen die Steuer-Identifikationsnummern des Antragstellers sowie des berechtigten Kindes angegeben werden, da der Antrag sonst nicht bearbeitet wird und so auch kein Kindergeld fließt. Bei bereits vor dem Jahreswechsel laufenden Kindergeldzahlungen müssen die Identifikationsnummern schriftlich an die Familienkasse gemeldet werden. Damit es zu keinen Zahlungsverzögerungen kommt, raten wir, die Identifikationsnummern schnellstmöglich an die Familienkasse zu melden. Die Familienkassen sind allerdings angehalten, bei bereits laufenden Kindergeldbezügen die Nummern innerhalb des Jahres 2016 nachzureichen. Sollten Kindergeldbezieher diese jedoch nicht an die Kindergeldkasse melden, droht die Rückzahlung des gesamten Kindergeldes für 2016.Hintergrund dieser zwingenden Nennung der Steuer-IdNr. ist eine klare Identifizierung der Kindergeldbezieher und damit auch der Vermeidung von Doppelzahlungen.

Hier können Sie sich einen Antrag auf Kindergeld sofort herunterladen