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Elterngeld und Partnermonate

Damit Eltern die Option haben, sich mehr Zeit für die Betreuung ihres Kinders zu nehmen, wurde im Jahr 2007 das Elterngeld eingeführt. Dieses ermöglicht den werdenden Müttern und Vätern ganz oder nur zum Teil auf die Erwerbstätigkeit zu verzichten. So kann die Familie den Start des Neugeborenen ins neue Leben ganz intensiv und entspannt genießen.

Damit Eltern die Option haben, sich mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu nehmen, wurde im Jahr 2007 das Elterngeld eingeführt. Dieses ermöglicht den werdenden Müttern und Vätern ganz, oder nur zum Teil auf die Erwerbstätigkeit zu verzichten. So kann die Familie den Start des Neugeborenen ins neue Leben ganz intensiv und entspannt genießen.

Weitere Informationen zur Beantragung des Elterngeldes erhalten Sie auch bei der arag hier: und beim Bundesfamilienministerium

Hilfe beim Elterngeld

Auszahlung des Basiselterngeld

Elternteile die zu Hause bleiben bekommen vom Staat ein Elterngeld gezahlt. Das Elterngeld steht jeder Familie zu und wird für 12 oder 14 Monate ausgezahlt. Es werden mindestens 300 Euro und maximal 67 Prozent des bisherigen Einkommens gezahlt. Im Höchstfall jedoch 1800 Euro, da das Bundeselterngesetz keine Einkommensgrenze vorgegeben hat und somit auch Familien mit hohem Einkommen ein Recht auf Elterngeld haben.

Es gibt eine Ersatzrate für Elternteile, die vor der Geburt ihres Kindes nicht erwerbstätig gewesen sind. Die erhalten den Mindestbeitrag von 300 Euro zum Gesamteinkommen der Familie zusätzlich. Handelt es sich um ein geringfügiges Einkommen, was unter 1000 Euro lag, wird die Ersatzrate von 67 Prozent auf 100 Prozent nach oben gesetzt. Falls beide Elternteile vor der Geburt nicht erwerbstätig gewesen sind, steht ihnen nur 12 Monate Elterngeld zu. Sollten beide Elternteile nach der Geburt mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeiten, haben sie keinen Anspruch auf Elterngeld.

Familien mit mehreren Kindern profitieren von einem Geschwisterbonus. Sie bekommen einen Zuschlag von 10 Prozent, aber mindestens 75 Euro zum regulären Elterngeld. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld monatlich um 300 Euro.

Wer Sozialleistungen wie zum Beispiel Wohngeld bezieht, dem werden 300 Euro Elterngeld pro Kind nicht angerechnet. Alles, was darüber fällt, wird als Einkommen angerechnet und somit bei der Berechnung von Wohngeld berücksichtigt.

In den ersten 6 Wochen nach der Geburt wird kein Elterngeld gezahlt, da die Mutter bereits Mutterschutzgeld und Arbeitgeberzuschuss erhält und dies das ausfallende Nettoeinkommen ersetzt. Das Elterngeld, was der Familie zusteht, wird auf den Tag genau errechnet.

Elterngeld Partnerschaftsbonus

Das Elterngeld kann über den doppelten Zeitraum (also 24 oder 28 Monate) ausgezahlt werden, wenn monatlich nur die Hälfte des Betrages beansprucht wird. Das kann in einigen Fällen vorteilhaft sein, denn dies kann sich günstig auf die Höhe der Einkommenssteuer auswirken. Das Elterngeld wird jedoch nur zur Berechnung des Steuersatzes hinzugerechnet, auf den Betrag selber fallen keine Steuern an.

Der Antrag für das Elterngeld muss innerhalb der ersten 3 Monate nach der Geburt des Kindes bei der zuständigen Elterngeldbehörde eingereicht werden, da Elterngeld nur 3 Monate rückwirkend bezahlt wird. Wer sich verspätet, hat keinen Anspruch mehr auf die ersten Monate.

Alle Änderungen, die Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes haben, müssen angezeigt werden. Zum Beispiel eine Teilzeitbeschäftigung kann bewirken, dass sich der Betrag verringert und dann muss eventuell etwas zurückgezahlt werden.

Sollte ein Härtefall auftreten und die Kindseltern sind nicht in der Lage ihr Kind zu versorgen, sowie bei schwerer Krankheit oder sogar Todesfall, dann fällt der Anspruch des Elterngeldes den Personen zu, die das Kind in Zukunft versorgen. Das gilt für Verwandte bis dritten Grades. Pflegeeltern, bei denen die Kinder untergebracht sind, erhalten monatliche Unterhaltskosten vom zuständigen Jugendamt.

Für das Elterngeld fallen keine Abgaben zur Sozialversicherung an.

Partnermonate

Seit 2009 gibt es eine Neuheit. Die sogenannten Partnermonate, die zusätzlich zum Elterngeld jeder Familie zustehen. Sollten die 2 Monate nicht in Anspruch genommen werden, verfallen sie. Der Gedanke ist, dass der Elternteil, der vor den Geburten der Kinder erwerbstätig gewesen ist, sich 2 Monate an der Kindeserziehung beteiligt. In den meisten Fällen handelt es sich um den Vater. Er kann dann entweder seine Erwerbstätigkeit auf maximal 30 Wochenstunden reduzieren (Hierzu gibt es ein Hinweisblatt), oder sie für den genannten Zeitraum aufgeben. Die Partnermonate können auch gesplittet werden, sodass einer direkt im Anschluss der Geburt genommen wird und der zweite erst ein paar Monate später, aber dies muss bis spätestens 7 Wochen vor der Geburt des Kindes dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden.

Elternzeit und Elterngeldplus

Die Elternzeit ist unabhängig vom Elterngeld, sollte aber um finanzielle Nachteile zu vermeiden immer nach Lebensmonaten des Kindes und nicht nach Kalendermonaten genommen werden.
Sie muss schriftlich eingereicht werden bis spätestens 6 Wochen vor errechnetem Geburtstermin.
Die Elternzeit kann auch um 12 Monate aufgeschoben werden, natürlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Es sollte vorher ausführlich besprochen werden, doch verbindlich festgelegt wird es erst 8 Wochen vor Antritt.

Sollte in der Zwischenzeit ein Wechsel des Arbeitsplatzes stattfinden, ist der neue Arbeitgeber nicht gebunden an die Vereinbarungen, die mit dem Alten getroffen wurden.

Elternzeit kann nicht nur für leibliche Kinder genommen werden, sondern auch für Adoptivkinder, Kinder des Partners, in besonderen Fällen auch für Geschwister, Neffen oder Enkelkinder. Die einzige Voraussetzung ist, das Kind muss im selben Haushalt leben.

Über das Familienministerium gibt es eine kostenlose telefonische Beratung zum Thema Elterngeld. Wählen Sie 030 / 20179 130 von montags bis donnerstags von 9:00 bis 18:00 Uhr für kostenlose Tipps zum Bezug von Elterngeld.

Wo wird das Elterngeld beantragt?

Zur Beantragung von Elterngeld müssen einige Nachweise erbracht werden, ohne die keine Zahlungen erfolgen. Der eigentliche Antrag auf Elterngeld, muss unbedingt von beiden Elternteilen unterschrieben werden muss. Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht haben, ist es notwendig dies auch zu belegen, dann wird nur eine Unterschrift benötigt. Die Geburtsurkunde, die beim Anmelden des Kindes ausgestellt wird, muss im Original eingereicht werden. Zusätzlich wird eine Bescheinigung vom Arbeitgeber benötigt, aus der hervorgeht, wie hoch der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist und eine Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse, die belegt, dass das Mutterschaftsgeld an die Mutter gezahlt wurde. Zum Schluss fehlen dann nur noch die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate in Kopie und der Antrag kann bearbeitet werden.

Was braucht man um Elterngeld zu beantragen?

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • eigenen Personlausweis
  • letzten 12 Gehaltsabrechnungen des Beantragenden vor der Geburt
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über genommene Elternzeit
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschutzgeld