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Ämter- und Behördengänge nach der Geburt

Relativ rasch nach der Geburt sollten sich die Eltern über den Namen des Kindes einig sein, damit der Vater die notwendigen Ämter- und Behördengänge rechtzeitig erledigen kann.

Noch im Wochenbett müssen von der Mutter einige Formulare ausgefüllt, bestätigt und unterschrieben werden, damit das Kind „ amtlich“ und Ihre finanzielle Unterstützung durch Staat und Krankenkasse gesichert wird. Außerdem müssen sich die frisch gebackenen Eltern spätestens jetzt über den Namen des Kindes einig sein und diesen der Verwaltung des Krankenhauses mitteilen.

Behördengänge nach der Geburt – der neue Erdenbürger wird amtlich

Bei einigen Behörden ist die persönliche Anwesenheit eines Familienmitgliedes erforderlich, was in der Regel vom Vater übernommen wird. Damit Sie sich unnötige Wege ersparen – über die Öffnungszeiten der Ämter sollte man sich immer vorher telefonisch erkundigen – und kein Amt vergessen wird finden Sie nun eine Liste, die Ihnen einen Überblick vermittelt über alle wichtigen Behördengänge und die Unterlagen, die dort benötigt werden.

Folgende Behörden und Institutionen müssen über die Ankunft des Kindes informiert werden:

Standesamt

Das Neugeborene sollte innerhalb einer Woche nach der Geburt angemeldet sein. Meist geben die Krankenhäuser alle erforderlichen Daten an die Standesämter weiter, indessen Bereich das Kind zur Welt gekommen ist. Zur vollständigen Anmeldung braucht das Standesamt noch folgende Unterlagen: Die Bescheinigung der Klinik oder der Hebamme über die Geburt, die Heiratsurkunde, bei Allein erziehenden die Geburtsurkunde der Mutter, das Familienbuch sowie den Personalausweis des Vater, bei Allein erziehenden den Personalausweis und eine Vollmacht der Mutter. Sind alle Unterlagen vollständig, wird vom Standesamt die Geburtsurkunde des Kindes ausgestellt.

Einwohnermeldeamt

In den meisten fällen informiert das Standesamt direkt das Einwohnermeldeamt über die Geburt des Kindes.

Trotzdem sollte man möglichst frühzeitig bei den Behörden vorsprechen:

  • Der Familienzuwachs wird auf der Steuerkarte eingetragen, die man sich vom Arbeitgeber aushändigen lassen muss. Durch diese Eintragung ändert sich das monatliche Nettogehalt.
  • Man sollte sich dort gleich einen Kinderpaß ausstellen lassen, der bei Fahrten ins Ausland nötig ist.

Krankenkassen

Ist die Mutter berufstätig und gesetzlich versichert, benötigt die Krankenkasse eine Abschrift der Geburtsurkunde (in der Regel stellt das Standesamt mehrere Abschriften davon aus).

Ist die Mutter Hausfrau und bei dem Ehemann in der gesetzlichen Krankenkasse mit versichert, dann ist auch das Kind automatisch Mitglied der Familienversicherung. Sind beide Eltern berufstätig, ist das Kind nur dann mit versichert, wenn Mutter und Vater in einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Ist dagegen ein Elternteil privat versichert, kann gewählt werden, in welcher Kasse das Kind versichert werden soll.

Von der Krankenkasse erhalten die Eltern die Berechtigungsscheine für die Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9) des Kindes. Mitglieder einer privaten Krankenversicherung müssen die Vorsorgeuntersuchungen zunächst selbst bezahlen. Die Kosten werden von der Kasse erstattet.

Sozialamt

Bekommt die Mutter finanzielle Unterstützung durch das Sozialamt (Sozialhilfe), so sollte diese Behörde ebenfalls möglichst schnell von der Geburt des Kindes informiert werden. Denn dadurch erhöht sich die monatliche Unterstützung ab dem Zeitpunkt der Niederkunft. Der Antrag ist schriftlich (Abschrift der Geburtsurkunde beifügen) zu stellen.

Arbeitsamt

Das Kindergeld sollen Sie so früh wie möglich bei der Kindergeldkasse Ihres zuständigen Arbeitsamtes beantragen rückwirkend sind nur für ein halbes Jahr Leistungen zu beziehen Der Antrag auf Kindergeld kann schriftlich gestellt werden (fügen Sie eine Abschrift der Geburtsurkunde des Kindes bei).

Versicherungen

Auch die Versicherungsgesellschaften, bei denen die Familie zum Beispiel eine Unfall-, Haftpflicht-, Lebens- oder Bausparversicherung abgeschlossen hat, sollten schriftlich über das neue Familienmitglied informiert werden.